Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen können die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen. Häufig ragen Zweige aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenzen hinaus in den Gehweg oder die Straße. Um derartige Beeinträchtigungen bzw. hierdurch entstehende Gefahrenquellen zu vermeiden, sollten folgende Vorgaben beachtet werden:
Jeder Grundstückseigentümer sollte im gemeinschaftlichen Interesse regelmäßig prüfen, ob überhängende Äste und Zweige im Bereich von seinem Grundstück zurückzuschneiden sind. Im Sinne aller Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde bitten wir um Ihr Verständnis, insbesondere, wenn Sie seitens der Verwaltung auf einen etwaigen notwendigen Rückschnitt hingewiesen werden.