Aus den Rathäusern

Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen zurückschneiden

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen können die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen. Häufig ragen Zweige aus privaten Grundstücken über...

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen können die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen. Häufig ragen Zweige aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenzen hinaus in den Gehweg oder die Straße. Um derartige Beeinträchtigungen bzw. hierdurch entstehende Gefahrenquellen zu vermeiden, sollten folgende Vorgaben beachtet werden:

  • Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,50 m betragen; die freie Durchgangshöhe an Geh- und Radwegen muss mindestens 2,50 m betragen; die Werte sollten auch bei schweren und regennassen bzw. schneebelasteten Ästen eingehalten werden.
  • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, sodass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt – Denken Sie hier bitte an Personen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder auch mit einem Kinderwagen.
  • An Kreuzungen muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderungen bevorrechtigte Fahrzeuge erkennen kann. In Sichtdreiecken sind die Bepflanzungen nieder zu halten (maximal 80 cm).
  • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und sollten rechtzeitig wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für Straßennamenschilder.
  • Straßenleuchten sollten ebenfalls von Pflanzen und Sträucher freigehalten werden. Insbesondere in der dunkleren Jahreszeit ist eine möglichst gute Ausleuchtung der Verkehrsflächen wichtig.

Jeder Grundstückseigentümer sollte im gemeinschaftlichen Interesse regelmäßig prüfen, ob überhängende Äste und Zweige im Bereich von seinem Grundstück zurückzuschneiden sind. Im Sinne aller Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde bitten wir um Ihr Verständnis, insbesondere, wenn Sie seitens der Verwaltung auf einen etwaigen notwendigen Rückschnitt hingewiesen werden.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt der Gemeinde Villingendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
`s Blättle – Mitteilungsblatt der Gemeinde Villingendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024

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Villingendorf

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Villingendorf
24.10.2024
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