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Heckenrückschnitt - hilfreich für alle!

Liebe Oberriexingerinnen und Oberriexinger, Hecken und Buschwerk dienen dem Sichtschutz und der Abgrenzung des Grundstücks. Des einen Freud des anderen...

Liebe Oberriexingerinnen und Oberriexinger,

Hecken und Buschwerk dienen dem Sichtschutz und der Abgrenzung des Grundstücks.
Des einen Freud des anderen Leid. Denn die in die Straße wuchernden Hecken stellen ein Sicherheitsrisiko dar, da sie nicht nur die Sicht für Autofahrer und Fußgänger einschränken können, sondern in manchen Fällen das ordnungsgemäße Nutzen des Gehwegs unmöglich machen.
Regelmäßige Pflege und Rückschnitt der Hecken helfen, diese Probleme zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen über Gehwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen und Zweigen freigehalten werden. Vor allem Verkehrszeichen müssen gut sichtbar, Kreuzungen gut einsehbar sein.

Grundstückseigentümer werden gebeten, den erforderlichen Rückschnitt an Gehölzen durchzuführen.
Bitte sorgen Sie für mit einem regelmäßigen Rückschnitt, das Überwuchern öffentlicher Flächen durch private Pflanzungen zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Erscheinung
exklusiv online
von Stadt Oberriexingen
15.06.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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