Stadtteil Unterginsbach
74238 Krautheim
Aus den Rathäusern

Heckenschnitt an Feld- und Waldwegen sowie an Waldrändern – Entfernen von erkrankten Bäumen

An alle Grundstücksbesitzer, einige unserer Feld- und Waldwege lassen sich aufgrund starken Heckenbewuchses nicht mehr befahren bzw. man streift an herunterhängenden...

An alle Grundstücksbesitzer,

einige unserer Feld- und Waldwege lassen sich aufgrund starken Heckenbewuchses nicht mehr befahren bzw. man streift an herunterhängenden Ästen.
Dies gilt insbesondere für die Wege mit den Flurstücknummern 441, Gemarkung Stein, sowie 659 und 674, im Schellenberg.
Da allein an den Feldweg 441 beinahe 30 private Waldstücke angrenzen, wählen wir den Informationsweg über das Amtsblatt.
Wir fordern alle Grundstücksangrenzer auf, die Hecken und Bäume an diesen Wegen zurückzuschneiden. Bäume, welche direkt auf der Grundstücksgrenze stehen, sind zu entfernen.

Es lässt sich über das Internet einfach feststellen, welche Grundstücke an diese Feldwege angrenzen:
Eingabe Hokis – Auswahl „Hokis Geoportal“ – Im Unterverzeichnis Hokis Auswahl „Hokis“ – Eingabe Unterginsbach.

Dann vergrößern und suchen über die Scrollfunktion.

Allein im Jahr 2024 hatten wir bisher 6 Fälle, in denen umgestürzte Bäume Feldwege und Gemeindeverbindungswege blockierten.
Deshalb ergeht die Aufforderung, grundsätzlich abgestorbene und sichtbar erkrankte Bäume, welche im Falle eines Sturzes bis zu den Wegen reichen, zu entfernen.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer generell für die Schäden von umgestürzten Bäumen haften.

Bei Fragen kann man sich gerne an die Mitglieder des Ortschaftsrats (Werner Rückgauer, Tel. 01522/2355432/Andreas Heßlinger, Tel. 0174/3360306) wenden.
Der Ortschaftsrat

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

Orte

Krautheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtteil Unterginsbach, Bürgermeisteramt Krautheim
08.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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