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Heckenschnitt an Feld- und Waldwegen sowie an Waldrändern – Entfernen von erkrankten Bäumen

An alle Grundstücksbesitzer, einige unserer Feld- und Waldwege lassen sich aufgrund starken Heckenbewuchses nicht mehr befahren, bzw. man streift an herunterhängenden...

An alle Grundstücksbesitzer,
einige unserer Feld- und Waldwege lassen sich aufgrund starken Heckenbewuchses nicht mehr befahren, bzw. man streift an herunterhängenden Ästen. Dies gilt insbesondere für die Wege mit den Flurstücknummern 441 Gemarkung Stein sowie 659 und 674 im Schellenberg. Da allein an den Feldweg 441 beinahe 30 private Waldstücke angrenzen, wählen wir den Informationsweg über das Amtsblatt.
Wir fordern nochmals alle Grundstücks-Angrenzer auf, die Hecken und Bäume an diesen Wegen zurückzuschneiden. Bäume, welche direkt auf der Grundstücksgrenze stehen, sind zu entfernen.
Es lässt sich über das Internet einfach feststellen, welche Grundstücke an diese Feldwege angrenzen:
Eingabe Hokis – Auswahl „Hokis Geoportal“ – Im Unterverzeichnis Hokis Auswahl „Hokis“ – Eingabe Unterginsbach.

Dann vergrößern und suchen über die Scrollfunktion.
Allein im Jahr 2025 hatten wir bisher 4 Fälle, in denen umgestürzte Bäume Feldwege und Gemeindeverbindungswege blockierten.
Deshalb ergeht die Aufforderung, grundsätzlich abgestorbene und sichtbar erkrankte Bäume, welche im Falle eines Sturzes bis zu den Wegen reichen, zu entfernen.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer generell für die Schäden von umgestürzten Bäumen haften.
Bei Fragen kann man gerne anrufen (Tel. 0152/22355432).

Werner Rückgauer, Ortsvorsteher

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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