Sträucherrückschnitt und Entsorgung von Schnittgut
Laubbeseitigung und Pflege von öffentlich angrenzenden Flächen
Die Pflege bzw. notwendige Rückschnitte von bepflanzten Grundstückseinfriedungen, welche an Straßen, Gehwege und öffentliche Flächen angrenzen, ist durch Grundstückseigentümer bzw. Pächter und Mieter zu erbringen.
Zu voluminöse Hecken, Bäume und Sträucher können eine starke Beeinträchtigung für Fußgänger auf den Geh- und in den Verbindungswegen sein. Daher bittet die Ortschaftsverwaltung um einen angemessenen Rückschnitt.
Außerdem weisen wir zum Schutz der Straßeneinlaufkanäle darauf hin, dass Strauchschnitt und vor allem Herbstlaub regelmäßig zu entfernen und entsorgen sind. Im Rahmen der Straßenanliegerpflichten sollten die Gehwege und die Straßenkandeln gesäubert werden, um möglichst wenig Eintrag in das empfindliche Kanalsystem zuzulassen.
Die Garten- und Laubabfälle können über die Deponie oder mit der Biotonnen-Abfuhr entsorgt werden.
Papiersäcke für Gartenabfälle zur Entsorgung mit der Biotonne erhalten Sie auf der Ortschaftsverwaltung (Stück 1 €).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Pflege und Sauberhaltung unserer Ortschaft.