Aus den Rathäusern

Heckenschnitt im Herbst

Sträucherrückschnitt und Entsorgung von Schnittgut Laubbeseitigung und Pflege von öffentlich angrenzenden Flächen Die Pflege bzw. notwendige Rückschnitte...

Sträucherrückschnitt und Entsorgung von Schnittgut

Laubbeseitigung und Pflege von öffentlich angrenzenden Flächen

Die Pflege bzw. notwendige Rückschnitte von bepflanzten Grundstückseinfriedungen, welche an Straßen, Gehwege und öffentliche Flächen angrenzen, ist durch Grundstückseigentümer bzw. Pächter und Mieter zu erbringen.

Zu voluminöse Hecken, Bäume und Sträucher können eine starke Beeinträchtigung für Fußgänger auf den Geh- und in den Verbindungswegen sein. Daher bittet die Ortschaftsverwaltung um einen angemessenen Rückschnitt.

Außerdem weisen wir zum Schutz der Straßeneinlaufkanäle darauf hin, dass Strauchschnitt und vor allem Herbstlaub regelmäßig zu entfernen und entsorgen sind. Im Rahmen der Straßenanliegerpflichten sollten die Gehwege und die Straßenkandeln gesäubert werden, um möglichst wenig Eintrag in das empfindliche Kanalsystem zuzulassen.

Die Garten- und Laubabfälle können über die Deponie oder mit der Biotonnen-Abfuhr entsorgt werden.

Papiersäcke für Gartenabfälle zur Entsorgung mit der Biotonne erhalten Sie auf der Ortschaftsverwaltung (Stück 1 €).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Pflege und Sauberhaltung unserer Ortschaft.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2025
von Stadtverwaltung Horb
23.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Horb am Neckar
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto