Auch in diesem Jahr möchten wir daran erinnern:
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Gehölze nicht geschnitten oder gerodet werden. Diese Schutzzeit ist im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) geregelt und dient dem Brut- und Lebensraumschutz vieler heimischer Vogelarten.
Wir bitten Gartenbesitzerinnen und -besitzer, sich mit dem Hecken- und Strauchschnitt noch etwas zu gedulden. Bis in den Frühsommer brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert den Nachwuchs der Vogeleltern. Sie können so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. Frühestens nach dem „Johannistag“ am 24. Juni, sollte geschnitten werden, wenn die meisten Nachkommen flügge sind – noch besser erst im Juli.
Auch brüten manche Gartenvögel mehrmals im Jahr.
Vor dem Schnitt sollten Hecken daher immer gründlich auf besetzte Nester geprüft werden.
Ein weiterer Nachteil des frühen Heckenschnitts: Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige und Laub fehlen.
Außerdem werden mit einem frühen Rückschnitt häufig Blüten entfernt, die Insekten Nahrung bieten.
Bitte verschieben Sie größere Schnittmaßnahmen daher auf den Herbst oder Winter.
Ausnahmen gelten nur für Pflegeschnitte zur Verkehrssicherheit – aber auch hier ist auf brütende Vögel zu achten. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zum Naturschutz!