Aus den Rathäusern

Heckenschnitt vom 01. Oktober 2024 bis 01. März 2025 erlaubt

Die erforderliche Pflege bzw. notwendiger Rückschnitt von bepflanzten Grundstückseinfriedungen, Straßen, Gehwegen und öffentlichen Flächen kann in...

Die erforderliche Pflege bzw. notwendiger Rückschnitt von bepflanzten Grundstückseinfriedungen, Straßen, Gehwegen und öffentlichen Flächen kann in der Zeit vom 01. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 durchgeführt werden.

Grundstückseigentümer bzw. Pächter und Mieter sind aufgefordert, die erforderlichen Rückschnitte vorzunehmen, so dass keine Beeinträchtigungen für den Verkehr und die Fußgänger vorkommen. Die betreffenden Bürger mögen auch bitte berücksichtigen, dass zu voluminöse Hecken, Bäume und Sträucher eine starke Beeinträchtigung für Fußgänger auf den Gehwegen und in den so genannten Verbindungswegen sind. Nicht nur Straße oder Gehweg selbst müssen von Bewuchs freigehalten werden, sondern auch Räume oberhalb oder neben dieser Fläche.

Verkehrszeichen dürfen nicht durch Äste und Zweige verdeckt werden. Straßenhinweisschilder und Straßenlampen sind ebenfalls ordnungsgemäß von Pflanzen freizuschneiden.

Bitte beachten Sie beim Rückschnitt die öffentlichen und privaten Grundstücksgrenzen.

Dabei müssen folgende Lichträume freibleiben:

  • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
  • 2,50 m über Fußwegen
  • 2,50 m über Radwegen
  • 4 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen.

Es wird um angemessenen Rückschnitt gebeten. Auch wird in Bezug auf mögliche Kanalrückstaus hingewiesen, dass Strauchschnitt und vor allem Herbstlaub regelmäßig zu entfernen und zu entsorgen sind. Bitte achten Sie darauf, dass die Kanalschächte nicht mit diesen Rückständen belastet werden.

Die Garten- und Laubabfälle können beim Recycling-Center Nordstetten jeden Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr entsorgt werden.

Für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe und Unterstützung zur Pflege und Sauberhaltung des öffentlichen Bereiches und unseres Ortsbildes recht herzlichen Dank.

Darüber hinaus schaffen Sie auch mehr Zufriedenheit in Ihrer Nachbarschaft und bei den Wegbenutzern.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung Ost
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
von Stadtverwaltung Horb, Ortschaftsverwaltung Nordstetten
04.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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