Am Morgen des Heiligabends findet auch in diesem Jahr wieder der traditionelle „Heilige Vormittag“ in der Kirchheimer Innenstadt statt, der um 14:00 Uhr enden soll. Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck auf die seit 2016 bestehenden und auch in diesem Jahr gültigen Bestimmungen für die Bewirtung am 24. Dezember hin.
Der „Vormittag des Heiligen Abends“ ist ein jährlich stattfindendes, spontanes und loses Treffen in der Innenstadt. Der Bereich erstreckt sich erfahrungsgemäß von der Marktstraße bis in die Dettinger Straße am REWE-Markt sowie entlang der Max-Eyth-Straße bis zum Postplatz. Der Schwerpunkt liegt traditionell innerhalb des Alleenrings in der Marktstraße zwischen dem Rathaus und der Alleenstraße am Wachthaus. Die Bewirtung erfolgt durch die ansässigen Gastronomiebetriebe.
Auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Ziffer 3 sowie § 5 Abs. 2 des Gaststättengesetzes (GastG) hat die Stadtverwaltung bereits im November 2016 verbindliche Regelungen für den Heiligen Vormittag erlassen. Diese gelten jährlich am 24. Dezember und kommen auch 2025 zur Anwendung. Demnach ist ausschließlich leise Hintergrundmusik mit weihnachtlichem Charakter erlaubt. Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken oder Branntwein zum Verzehr vor Ort ist nicht gestattet.
„An Heiligabend besteht ein besonderes Schutzbedürfnis zugunsten der Allgemeinheit“, erklärt Marcus Deger, Leiter der Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck. Die Regelungen sollen den besonderen Charakter dieses Tages als eines der wichtigsten christlichen Feste wahren und ein Ausufern der Zusammenkunft verhindern. „In der Vergangenheit verlief der Heilige Vormittag stets friedlich und geordnet – und so soll es auch in diesem Jahr bleiben“, so Deger.