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Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt

Aufnahme in die beruflichen Schulen des Landkreises Freudenstadt – Erfüllen der Berufsschulpflicht Jugendliche aus dem Landkreis Freudenstadt,...

Aufnahme in die beruflichen Schulen des Landkreises Freudenstadt – Erfüllen der Berufsschulpflicht

Jugendliche aus dem Landkreis Freudenstadt, die die allgemeinbildende Schule mit oder ohne Abschluss im Sommer abschließen, müssen ihre Berufsschulpflicht an einer beruflichen Schule im Landkreis Freudenstadt erfüllen, soweit sie das 18. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben oder weiter eine allgemeinbildende Schule in der Oberstufe besuchen.
Ab sofort können sich die betroffenen Jugendlichen aus dem Landkreis Freudenstadt bei den beruflichen Schulen des Landkreises Freudenstadt anmelden, um ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen. Die Öffnungszeiten der Sekretariate sind auf den Homepages der Schulen veröffentlicht.
In Freudenstadt:
• Eduard-Spranger-Schule Freudenstadt: www.ess-fds.de
• Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt: www.hss.fds-schule.de
• Luise-Büchner-Schule Freudenstadt: www.lbs-fds.de
In Horb:
• Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule Horb: www.bs-horb.de
An der Eduard-Spranger-Schule in Freudenstadt melden sich alle Jugendlichen, die an kaufmännischen Berufen interessiert sind, an der Heinrich-Schickhardt-Schule alle Jugendlichen, die an gewerblichen Berufen im Handwerk und Industrie interessiert sind, an der Luise-Büchner-Schule alle Jugendlichen, die an hauswirtschaftlichen, pflegerischen und sozialpädagogischen Berufen interessiert sind und an der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule in Horb alle Jugendlichen aus dem Raum Horb, die sich für gewerbliche Berufe interessieren und aus dem Landkreis Freudenstadt Jugendliche, die sich für die Gesundheitsberufe interessieren.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Homepages der entsprechenden Schulen.

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Glatten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025

Orte

Glatten

23.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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