NUSSBAUM+
Tiere, Natur & Umwelt

Heizkostenabrechnung: Vermietende erstmals an CO2-Kosten beteiligt

Für den Abrechnungszeitraum 2023 gilt zum ersten Mal das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg...
Foto: Bildquelle: Verbraucherzentrale

Für den Abrechnungszeitraum 2023 gilt zum ersten Mal das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. erklärt, was sich geändert hat. Wer mit Öl und Gas heizt, bezahlt seit 2021 einen CO₂-Preis. Durch ihn sollen die realen Kosten des Kohlendioxidaustoßes abgebildet und finanzielle Anreize für klimaschonendes Verhalten geschaffen werden. Da Mietende zwar Einfluss auf ihr eigenes Heizverhalten haben, aber nicht auf die Art der Energieerzeugung und energetische Qualität des Gebäudes, werden die CO₂-Kosten mit den aktuellen Heizkostenabrechnungen erstmals auf beide Parteien aufgeteilt. Dadurch sollen Vermietende zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes motiviert werden. Die Aufteilung basiert auf einem Stufenmodell. Bei Gebäuden mit niedrigem energetischem Sanierungsstand müssen Vermietende bis zu 95 % der CO₂-Kosten tragen. Bei einem sehr energieeffizienten Gebäuden, tragen die Mietenden den CO₂-Preis. Vermietende müssen die anteiligen CO₂-Kosten berechnen und in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Die Brennstoffemissionen in Kilogramm Kohlendioxid werden der Rechnung des Brennstofflieferanten entnommen. Der eigene Anteil wird von den Heizkosten der Mietenden abgezogen. Heizkostenabrechnungen sollten daher gründlich überprüft werden. Miethäuser, die mit Fernwärme beheizt werden, beteiligen sich in gleichem Maße an den CO₂-Kosten, die in der Fernwärmerechnung ausgewiesen sind. Mietende, die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser selbst beziehen, können den Vermieteranteil an den CO₂-Kosten berechnen und sich erstatten lassen. Hierfür gibt es zahlreiche Online-Rechenhilfen, beispielsweise beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Hausbesitzende, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, können sich in einer telefonischen Erstberatung kostenfrei bei der LEA Informationen einholen. Terminvereinbarung erfolgen unter 07141 68893-0.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Erdmannhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Ludwigsburger Energieagentur LEA e. V., Energieagentur im Landkreis Ludwigsburg
20.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Erdmannhausen
Kategorien
Panorama
Tiere, Natur & Umwelt
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto