FAQ zum neuen Parkkonzept

Hermann-Schnaufer-Straße gehört jetzt auch dazu

Ab dem 1. August wird die Hermann-Schnaufer-Straße in das Parkkonzept, das in der Weiler Innenstadt gilt, einbezogen.
Parkautomat
Foto: Stadt Weil der Stadt

Der Gemeinderat hatte die Einbeziehung der östlichen Hermann-Schnaufer-Straße im Dezember 2024 beschlossen.

Warum wird die Hermann-Schnaufer-Straße mit einbezogen?

Das Parkkonzept „Außen kurz – innen lang“ wurde im Herbst 2023 für die Weiler Altstadt eingeführt, um dauerhafte (ggf. kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten außerhalb der Stadtmauer zu schaffen und dadurch die Innenstadt zu entlasten.

Daraufhin wurden der Verwaltung einzelne Hinweise auf die Verlagerung von dauerparkenden Autos gemeldet. Besonders betroffen ist unter anderem die Hermann-Schnaufer-Straße, da es dort teilweise Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung gibt. Mit der neuen Regelung soll die Parksituation in der Hermann-Schnaufer-Straße also verbessert werden.

Warum gibt es neuerdings in der Hermann-Schnaufer-Straße sowohl Parkplätze mit Parkscheibenpflicht als auch Parkplätze mit Parkscheinpflicht?

Um den unterschiedlichen Nutzergruppen gerecht zu werden, gelten in der Hermann-Schnaufer-Straße unterschiedliche Parkregeln. Auf den Parkplätzen mit Parkscheibenregelung darf maximal 2 Stunden geparkt werden. Sie sind für Kunden der umliegenden Einzelhändler oder Kurzbesuche in der Innenstadt gedacht.

Auf den Parkplätzen mit Parkscheinregelung kann man vier Stunden kostenlos sowie länger gegen Gebühr parken. Monatstickets kosten wie am Parkplatz Calwer Tor 40 Euro. Diese Parkplätze ermöglichen es beispielsweise Anwohnern und Arbeitnehmern auch über einen längeren Zeitraum legal zu parken. Wo welche Regelung gilt, ist durch Schilder entsprechend gekennzeichnet.

Warum muss immer ein Parkschein gelöst werden?

Auf den Parkplätzen mit Parkgebühren gilt eine Parkscheinpflicht. Das bedeutet, dass auch innerhalb der kostenlosen Parkdauer ein Parkschein gelöst werden muss. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder die Anregung, Parkscheibe und Parkschein zu kombinieren. Allerdings ist das rechtlich nicht zulässig. Auf einem Parkplatz kann es immer entweder nur eine Parkschein- oder eine Parkscheibenregelung geben. Wer sich den Weg zum Parkscheinautomaten sparen möchte, kann jedoch die Park-App nutzen.

Wie kommt der Preis der Monatstickets zustande?

Je nach Standort des Parkplatzes kosten die Monatstickets 30 oder 40 Euro. Diese Preise wurden vom Gemeinderat festgelegt. Bei ihrer Entscheidung orientierten sich die Mitglieder des Gemeinderats an den Mieten für feste Stellplätze (z.B. Garagen), die in der Weiler Altstadt schätzungsweise zwischen 50 und 100 Euro pro Monat betragen.

Warum gibt es kein Anwohnerparken?

Die Straßenverkehrsordnung stellt hohe Anforderungen an das Anwohnerparken. Daher ist dieses aus Großstädten bekannte Konzept in Weil der Stadt rechtlich nicht umsetzbar. In § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird ein „erheblicher Parkraummangel“ als Rechtsgrundlage gefordert. Dieser ist in Weil der Stadt – trotz des teilweise hohen Parkdrucks - in keinem Quartier gegeben. In anderen Städten waren Klagen gegen das Anwohnerparken aus diesem Grund bereits erfolgreich.

Erscheinung
exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Weil der Stadt
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto