Zur ordentlichen Hauptversammlung des Reit- und Fahrverein Effringen im Schwarzwald e.V. laden wir ein auf Samstag, 8. März 2025, 18:30 Uhr, in das Gasthaus Krone in Wildberg.
1. Eröffnung der Versammlung durch die 1. Vorsitzende
2. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorstands
a) 1. Vorsitzende
b) Kassenführerin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Anträge
a) Mitgliedsbeiträge
b) Anlagennutzungsgebühr
c) Arbeitsstunden
d) Hallenpflegeplan/ Gebühren nicht geleistete Dienste
7. Neuwahlen
a) 1. Vorsitzender
b) Kassenführer
c) Kassenprüfer
d) Sportwart
e) Anlagenwart
8. Ehrungen
9. Verschiedenes
In Abstimmung mit der Krone Wildberg ist der Ablaufplan zum Essen folgendermaßen: Bevor die Versammlung startet, wird das Essen aufgenommen und dann eine Pause eingelegt, um gemeinsam zu essen.
Anträge zur Hauptversammlung müssen bis spätestens Freitag, 14.02.2025, schriftlich bei der 1. Vorsitzenden (Jennifer Strutz, Hauptstraße 15, 72218 Wildberg-Effringen, Tel. 01726215559, E-Mail: jenny.strutz@gmx.de) eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Strutz | Annika Braun |
1. Vorsitzende | Schriftführerin |
Vorstandschaft und Ausschuss stellen folgende Anträge an die Versammlung:
Antrag a): Bestätigung der Beiträge
Die Beiträge für 2025 bleiben wie im vergangenen Jahr: Aktiv € 50, Passiv € 25, Jugendliche € 30, Kind € 15, Familie € 100
Die Vorstandschaft bittet um Bestätigung der Beiträge für das Jahr 2025.
Antrag b): Bestätigung der Anlagennutzungsgebühr
Die Gebühr für die Anlagennutzung im Jahr 2025 beträgt 30 € pro Monat und Pferd.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags.
Antrag c): Festlegung der Arbeitsstunden für 2025
Im Jahr 2025 sind folgende Arbeitsstunden zu leisten:
17 - 70 Jahre: -> 20 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 10,- € abgerechnet.
15 - 16 Jahre: -> 10 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 5,- € abgerechnet.
Diese Regelung gilt immer ab dem Jahr, in dem man das angegebene Alter erreicht. Die Arbeitskarten sind selbstständig zu führen und innerhalb von 4 Wochen nach den geleisteten Stunden von einem Ausschussmitglied zu unterschreiben, welches die Arbeitsstunden persönlich bezeugen kann. Nicht rechtzeitig unterschriebene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags.
Antrag d): Hallenpflegeplan
Der Hallenpflegeplan wird von uns im Namen aller aktiv reitenden Mitglieder ab 14 Jahren gefüllt. Die Aufgaben und Zeiträume sind für die Mitglieder verbindlich. Falls ein vorgegebener Termin nicht eingehalten werden kann, hat das Mitglied selbstständig für Ersatz zu sorgen, welcher seine Pflichten übernimmt. Die geleisteten Arbeiten müssen durch Unterschrift auf dem Hallenpflegeplan bestätigt werden.
Pro nicht geleisteten Hallendienst werden 30,- € in Rechnung gestellt. Dabei gilt ein nicht unterschriebener Hallenpflegeplan als nicht geleistet.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags.