Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Heslachhof Abrundungssatzung

Gemeinde Auenwald Rems-Murr-Kreis Abrundungssatzung „Heslachhof – 2. Änderung“ in Auenwald, Ortsteil Heslachhof 1. Aufstellungsbeschluss...
Heslachhof Abrundungssatzung

Gemeinde Auenwald

Rems-Murr-Kreis

Abrundungssatzung „Heslachhof – 2. Änderung“ in Auenwald, Ortsteil Heslachhof

1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 28.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Abrundungssatzung „Heslachhof – 2. Änderung“ gemäß 34 Abs.4 Satz 1, § 2 Abs. 1 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel ist es, das derzeit leerstehende Nebengebäude für eine Wohnnutzung umbauen und es geringfügig erweitern zu können.

Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrundungssatzung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, weil auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung und in den Hinweisen genannt. Außer dem Hinweis, dass keine Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete betroffen sind, liegen allerdings keine weiteren Informationen vor.

Bezüglich des Geruchs der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wurde eine Geruchsimmissionsprognose erstellt, die als Anlage der Begründung beiliegt. Unzumutbare Geruchsimmissionen sind auf dieser Fläche nicht vorhanden. Weitere Informationen zu den Belangen der Umwelt liegen nicht vor.

Der Entwurf der Abrundungssatzung und die Begründung jeweils in der Fassung vom 28.07.2025, erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, werden zusammen mit der Geruchsimmissionsprognose vom Juli 2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08.08.2025 bis 22.09.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.auenwald.de sowie zentral unter www.o-sp.de/roosplan/ veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Auenwald, Bauamt, Talstr. 4, während der Dienststunden (Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.

Auenwald, 07.08.2025

gez.

Kai-Uwe Ernst

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Auenwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
von Gemeinde Auenwald
06.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Auenwald
Kategorien
Aus den Rathäusern