
Früher gab es in Deutschland ca. ab 1950 das gestufte System der Schwimmabzeichen Freischwimmer, Fahrtenschwimmer und Jugend-/Leistungsschwimmer. Diese wurden ab den 80er-Jahren abgelöst durch das deutsche Jugendschwimmabzeichen für Kinder/Jugendliche und das deutsche Schwimmabzeichen für Erwachsene, jeweils in Bronze, Silber und Gold. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Unterscheidung zwischen Jugend- und allgemeinen Schwimmabzeichen weggefallen und es gibt nur noch ein einheitliches System für alle Schwimmer.
Die Prüfungsleistungen für Schwimmanfänger, des deutschen Schwimmpasses sowie der Rettungsschwimmprüfungen werden in der „Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen“ festgelegt. Herausgegeben wird diese von den im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen Schwimmsport treibenden Verbänden und der Kultusministerkonferenz.
Das Schwimmabzeichen Silber erfordert verschiedene praktische und theoretische Leistungen. Praktisch sind unter anderem ein Kopfsprung vom Beckenrand und anschließendes 20-minütiges Schwimmen (mindestens 400 m, davon 300 m Bauch/Rücken und 100 m wechseln der Lage), Streckentauchen über 10 m, 2 m Tiefentauchen zum Heraufholen von Gegenständen und Sprünge aus drei oder zwei verschiedene Sprünge aus einem Meter Höhe. Theoretisch sind die Kenntnisse der Baderegeln und des Verhaltens zur Selbstrettung nachzuweisen, wie das Verhalten bei Erschöpfung oder Krämpfen.