I.
Haushaltssatzung der Gemeinde Eisingen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 05.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 10.907.500 EUR |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -13.559.300 EUR |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.651.800 EUR |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 EUR |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 EUR |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 EUR |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -2.651.800 EUR |
im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 10.726.700 EUR |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -12.530.100 EUR |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -1.803.400 EUR |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 655.500 EUR |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.762.200 EUR |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.106.700 EUR |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -3.910.100 EUR |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.900.000 EUR |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -33.400 EUR |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.866.600 EUR |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.043.500 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.860.400,00 EUR. |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 3.829.000,00 EUR. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.700.000,00 EUR. |
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
Eisingen, den 05.03 2025
II.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtaufsichtsbehörde am 06.03.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Enzkreis am 07.04.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.04. bis 30.04.2025 im Rathaus Eisingen, Talstr. 1, öffentlich aus.
Eisingen, den 08.04.2025
Sascha-Felipe Hottinger
Bürgermeister