Gemeindeverwaltung Eisingen
75239 Eisingen
Aus den Rathäusern

HH-Satzung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Eisingen I. Haushaltssatzung der Gemeinde Eisingen für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund § 79...

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Eisingen

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Eisingen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 05.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

10.907.500 EUR

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-13.559.300 EUR

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-2.651.800 EUR

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 EUR

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 EUR

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 EUR

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-2.651.800 EUR

im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

10.726.700 EUR

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-12.530.100 EUR

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-1.803.400 EUR

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

655.500 EUR

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-2.762.200 EUR

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.106.700 EUR

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.910.100 EUR

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.900.000 EUR

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-33.400 EUR

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

1.866.600 EUR

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.043.500 EUR

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.860.400,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf3.829.000,00 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.700.000,00 EUR.

§ 5 Stellenplan

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

Eisingen, den 05.03 2025

II.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtaufsichtsbehörde am 06.03.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Enzkreis am 07.04.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.04. bis 30.04.2025 im Rathaus Eisingen, Talstr. 1, öffentlich aus.

Eisingen, den 08.04.2025

Sascha-Felipe Hottinger

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
MITTEILUNGSBLATT – Amtsblatt der Gemeinde Eisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Eisingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.