Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kämpfelbachtal
Aufgrund § 79 i.V.m. § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung am 19.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.821.200 EUR |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -1.821.200 EUR |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 EUR |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 EUR |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 EUR |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 EUR |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 EUR |
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.778.200 EUR |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -1.778.200 EUR |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 0 EUR |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -43.000 EUR |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -43.000 EUR |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -43.000 EUR |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 43.000 EUR |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 EUR |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.5 und 2.9) von | 43.000 EUR |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 EUR |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 360.000,00 EUR.
§ 5 Umlagen
Die Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. Verwaltungskostenumlage1.616.800,00 EUR
davon Gemeinde Eisingen 364.701,58 EUR
Gemeinde Kämpfelbach 485.541,21 EUR
Gemeinde Königsbach-Stein 766.557,21 EUR
2. Kapitalumlage43.000,00 EUR
davon Gemeinde Eisingen 9.699,51 EUR
Gemeinde Kämpfelbach 12.931,33 EUR
Gemeinde Königsbach-Stein 20.387,16 EUR
§ 6 Stellenplan
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
Königsbach-Stein, den 19.12.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 16.01.2025 vorgelegt. Die uneingeschränkte Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2025 bestätigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03. bis 11.03.2025 im Gebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Kämpfelbachtal, Marktplatz 14 in 75203 Königsbach-Stein öffentlich aus.
Königsbach-Stein, den 24.02.2025
gez. Sascha-Felipe Hottinger
Verbandsvorsitzender