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Hilfe rund ums Thema Pflege – Entlastung für die Pflegeperson

Seit Juli 2025 ist es möglich, im Rahmen eines gemeinsamen Entlastungsbudgets die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu nutzen. Dem Pflegebedürftigen...

Seit Juli 2025 ist es möglich, im Rahmen eines gemeinsamen Entlastungsbudgets die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu nutzen. Dem Pflegebedürftigen steht ein Jahresbudget in Höhe von insgesamt 3.539 Euro zur Verfügung, wenn die eingetragene Pflegeperson verhindert ist. Das Geld kann flexibel für eine Ersatzperson, einen professionellen Dienst oder für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Um diese Entlastung nutzen zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.

Wer sich über diese Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchte, kann sich an den Pflegestützpunkt des Landkreises Sigmaringen wenden. Dieser ist erreichbar unter den Telefonnummern 07572 7137-368, -372 und -431 sowie per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lrasig.de. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.

Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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