Wer pflegebedürftig ist oder Angehörige pflegt, steht oft vor vielen Fragen. Antworten darauf gibt der Landkreis Sigmaringen mit seinem Team des Pflegestützpunkts – zum Beispiel, wenn es um die wichtigen Änderungen in der Pflegeversicherung geht, die zum 1. Juli in Kraft getreten sind. Diese erleichtern die Inanspruchnahme von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und bedeuten somit gute Nachrichten für pflegende Angehörige.
Bisher mussten pflegende Angehörige mindestens sechs Monate Pflege geleistet haben, bevor sie eine Verhinderungspflege beantragen konnten. Diese Vorpflegezeit entfällt seit Juli komplett. Einzige Voraussetzung bleibt das Vorliegen eines Pflegegrads 2.
Zusätzlich werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt. Seit Juli steht Pflegebedürftigen damit ein Jahresbudget von insgesamt 3.539 Euro zur Verfügung, das flexibel für Ersatzpersonen oder professionelle Dienstleister genutzt werden kann.
Wer sich ausführlicher über die Neuerungen informieren möchte, kann sich an den Pflegestützpunkt des Landkreises Sigmaringen wenden. Dieser ist erreichbar unter den Telefonnummern 07572/7137-368, -372 und -431 und per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lrasig.de. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.