Wer pflegebedürftig ist oder Angehörige pflegt, steht oft vor vielen Fragen. Antworten darauf gibt der Landkreis Sigmaringen mit seinem Team des Pflegestützpunkts – zum Beispiel, wenn es um die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse geht. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle: das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und die Kombinationsleistung.
Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der häuslichen Versorgung und wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen überwiesen. Das Pflegegeld kann für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung genutzt werden.
Pflegesachleistungen können für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen ambulanten Pflegedienst abgerufen werden. Die Pflegekasse übernimmt die entstehenden Kosten bis zur Höchstsumme des jeweiligen Pflegegrades.
Die Kombinationsleistung (Pflegegeld plus Pflegesachleistung) wird anteilig berechnet:
Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Je höher die Ausgaben für genutzte Pflegesachleistungen sind, desto geringer ist das Pflegegeld.
Wer sich ausführlicher über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchte, kann sich an den Pflegestützpunkt des Landkreises Sigmaringen wenden. Dieser ist erreichbar unter den Telefonnummern 07572/7137-368, -372 und -431 und per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lrasig.de.
Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.