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Hilfe rund ums Thema Pflege: Unterstützung im Alltag durch den Entlastungsbetrag

Wer pflegebedürftig ist oder Angehörige pflegt, steht oft vor vielen Fragen. Antworten darauf gibt der Landkreis Sigmaringen mit seinem Team des Pflegestützpunkts...

Wer pflegebedürftig ist oder Angehörige pflegt, steht oft vor vielen Fragen. Antworten darauf gibt der Landkreis Sigmaringen mit seinem Team des Pflegestützpunkts – zum Beispiel, wenn es um Unterstützung im Alltag durch den Entlastungsbetrag der Pflegekassen geht. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können finanzielle Unterstützung für den Alltag erhalten. Ab Pflegegrad 1 steht ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro gemäß § 45b SGB XI zu. Dieser Betrag kann für verschiedene anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, darunter Nachbarschaftshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, ehrenamtliche Einzelhelfer/-innen oder ein ambulanter Pflegedienst. Ziel dieser Leistungen ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Ein gesonderter Antrag für die Entlastungsleistung ist nicht erforderlich.

Wer sich ausführlicher über diese Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchte, kann sich an den Pflegestützpunkt des Landkreises Sigmaringen wenden. Dieser ist erreichbar unter den Telefonnummern 07572 7137-368, -372 und -431 und per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lrasig.de. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.

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Amtsblatt Gemeinde Beuron
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Ausgabe 24/2025
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