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Hilfe, wir brauchen Geld für die Pflege

Werde ich auch irgendwann zum Pflegefall? Wer hilft mir dann? Wird mein Geld reichen, um mir eine gute Pflege leisten zu können? Wie viel Geld gibt es...
Pflegekosten
PflegekostenFoto: VdK

Werde ich auch irgendwann zum Pflegefall? Wer hilft mir dann? Wird mein Geld reichen, um mir eine gute Pflege leisten zu können? Wie viel Geld gibt es von der Pflegeversicherung, was muss ich selbst übernehmen? Für viele Menschen sind diese Fragen bereits bedrohlich nah.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Ein Platz im Pflegeheim kostet an Angaben der Ersatzkassen im Bundesdurchschnitt ja nach Pflegegrad rund 4.000 Euro, Tendenz steigend. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die auch für die Heimbetreiber Heizen, Strom, Verpflegung teurer machen und steigende Gehaltskosten lassen die Rechnungen höher werden.

Was zahlt die Pflegekasse für einen Heimplatz?

Geld für die Pflege im Heim gibt es erst ab Pflegegrad 2. Die seit Anfang des Jahres erhöhten Leistungen reichen von 805 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Obendrauf gibt es bei vollstationärer Pflege einen Aufschlag. Das bedeutet: In der Eigenbeteiligung eingeschlossen ist ein sogen. einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), damit werden die Ausbildung neuer Pflegekräfte finanziert. Zu diesem Anteil gibt es einen Zuschuss von der Pflegekasse, der höher ausfällt, wenn die oder der Versicherte im Heim länger lebt. Wer bis zu zwölf Monate in einem Heim lebt, bekommt einen Zuschuss von 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. 75 Prozent der Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse bei denjenigen, die mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim wohnen.

Wie viel bezahlen Heimbewohner selbst?

Die gesetzliche Rente wird dafür in fast allen Fällen nicht reichen. So übernehmen Bewohner/innen von den Heimkosten durchschnittlich 2.984 Euro pro Monat, in den ersten 12 Monaten.

Wann springt das Sozialamt ein?

Reichen das eigene Geld und das von der Pflegekasse nicht aus, können Heimbewohner Wohngeld beantragen. Reicht auch das nicht, bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Wer einen Heimplatz nicht bezahlen kann, muss Hilfe zur Pflege beantragen. Die Bedingungen: Das Sozialamt verlangt nicht nur Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate, sondern auch sämtliche Vermögensnachweise über Lebensversicherungen, Sparkonten und Immobilien. Das Sozialamt wird darauf pochen, dass das eigene Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro (für Ehepaare 20.000 Euro) aufgebraucht sein muss, bevor der Staat die Kosten übernimmt.

Wenn nur ein Ehepartner im Heim lebt und der andere zu Hause, muss dem Daheimgebliebenen so viel Geld übrig bleiben, dass er oder sie damit die Kosten bestreiten kann.

Ist das Eigenheim geschützt?

Normalerweise muss das Eigenheim verwertet werden, bevor das Sozialamt zahlt. Man kann es auch vermieten oder beleihen, wenn so das Geld für den Eigenanteil bei den Heimkosten reicht. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wohnt der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch in den eigenen vier Wänden oder inzwischen die Kinder, ist das Eigenheim vor der Verwertung geschützt. Voraussetzung, die Wohnungsgröße hält das Sozialamt für angemessen.

Ihr Sozialverband VdK Philippsburg

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
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Ausgabe 23/2025
von Sozialverband Vdk
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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