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Hinweis an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer – Verunreinigung durch Hunde und Leinenpflicht

Beim Ordnungsamt der Stadt Dornstetten gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hunde auf öffentlichen, aber auch privaten...

Beim Ordnungsamt der Stadt Dornstetten gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hunde auf öffentlichen, aber auch privaten Grundstücken ein. Hundekot im öffentlichen Bereich (besonders auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf öffentlichen Wegen), in fremden Vorgärten oder auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken stellt ein Ärgernis dar und wird unter Umständen sogar zum hygienischen Problem.

Aus diesem Grund weisen wir Hundebesitzer darauf hin, dass nach § 13 Polizeiverordnung der Stadt Dornstetten alle Halter oder Führer eines Hundes gewissenhaft dafür zu sorgen haben, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

In § 12 Abs. 3 Polizeiverordnung der Stadt Dornstetten ist geregelt, dass Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Im Außenbereich dürfen Hunde nur dann frei umherlaufen, wenn sie in Begleitung einer Person sind, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.

Außerdem besteht auf den meisten Dornstetter Park- und Spielanlagen ein generelles Hundeverbot, auch hier häufen sich die Beschwerden, dass immer mehr Besitzer mit Hunden sich in diesen Anlagen aufhalten.

Es wird dringend gebeten, die o. g. Bestimmungen einzuhalten. Im Übrigen werden Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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