
In der letzten Zeit gehen wieder gehäuft Beschwerden darüber ein, dass Hundehalter nicht dafür sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass der Hundekot unverzüglich, in einem Beutel in den dafür vorgesehenen Mülleimer, beseitigt wird!
Wer die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, bei Anzeige ein Bußgeld bis zu 500 Euro bezahlen zu müssen. Besonders ärgerlich ist es, wenn die „Tretminen“ auf Friedhöfen vorgefunden werden. Generell ist es nicht gestattet, Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu nehmen.
Nachfolgend haben wir alle Standorte der Hundekotmülleimer im Gebiet Burgstetten aufgelistet: