Aus den Rathäusern

Hinweis an Haus- und Grundstücksbesitzer

Wir weisen darauf hin, dass Eigentümer und Besitzer von Grundstücken für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. Bäume und Sträucher, die...

Wir weisen darauf hin, dass Eigentümer und Besitzer von Grundstücken für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind.

Bäume und Sträucher, die in den Sichtbereich öffentlicher Flächen hineinragen, stellen eine Gefährdung dar.

Daher bitten wir alle Grundstücks- und Gartenbesitzer ihren Baum- und Sträucherbestand daraufhin zu überprüfen und diese gegebenenfalls zurückzuschneiden.

Auch sind Anlieger an Gehwegen und Straßen dazu verpflichtet, die Gehwege und Straßenränder sauber zu halten (gleiche Verpflichtung wie bei den Räumpflichten im Winter).

Die Stadt/Gemeinde ist lediglich für Grundstücke zuständig, die auch städtisch sind.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe, damit unsere Gemeinde in einem gepflegten Ortsbild erstrahlen kann.

Ortschaftsverwaltung Hopfau

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 25/2025
von Stadt Sulz am Neckar
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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