Aus den Rathäusern

Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot

Aus gegebenem Anlass bittet das Bürgermeisteramt zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht,...

Aus gegebenem Anlass bittet das Bürgermeisteramt zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht, d.h. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen dürfen Tauben nicht gefüttert werden.

Insbesondere auf dem Marktplatz und im Städtle fällt auf, dass Tauben entgegen diesem Verbot gefüttert werden. Es wird gebeten, dies zu unterlassen.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Schömberg mit Stadtteil Schörzingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
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