Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot

Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht, d. h. auf öffentlichen...

Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht, d. h. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen dürfen Tauben nicht gefüttert werden.

Insbesondere auf dem Marktplatz und im Städtle fällt auf, dass Tauben entgegen diesem Verbot gefüttert werden. Es wird gebeten, dies zu unterlassen.

Stadtverwaltung

Ordnungsamt

Erscheinung
exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schömberg
Kategorien
Aus den Rathäusern