Bitte beachten Sie, dass die Katzenschutzverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen seit 15. November 2024 gilt. Hierdurch soll die Zahl der freilebenden Katzen eingedämmt und damit das Tierleid vermieden werden. Was bedeutet dies für Sie als Katzenhalter? Sie haben eine:
Katzen mit Freigang müssen gekennzeichnet sein (Chip oder Tätowierung)
Katzen, die nach draußen dürfen, müssen kastriert sein, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern
Halter/innen sind verpflichtet, die Kastration/Kennzeichnung nachweisen zu können
Wir bitten alle Katzenhalter/innen sich an diese Vorgaben zu halten. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und tragen zu einem verantwortungsvollen Miteinander bei.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.


