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Kommunalpolitik

Hinweis auf die Katzenschutzverordnung

Bitte beachten Sie, dass die Katzenschutzverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen seit 15. November 2024 gilt. Hierdurch soll die Zahl der freilebenden...

Bitte beachten Sie, dass die Katzenschutzverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen seit 15. November 2024 gilt. Hierdurch soll die Zahl der freilebenden Katzen eingedämmt und damit das Tierleid vermieden werden. Was bedeutet dies für Sie als Katzenhalter? Sie haben eine:

  • Kennzeichnungspflicht

Katzen mit Freigang müssen gekennzeichnet sein (Chip oder Tätowierung)

  • Kastrationspflicht

Katzen, die nach draußen dürfen, müssen kastriert sein, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern

  • Nachweispflicht

Halter/innen sind verpflichtet, die Kastration/Kennzeichnung nachweisen zu können

Wir bitten alle Katzenhalter/innen sich an diese Vorgaben zu halten. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und tragen zu einem verantwortungsvollen Miteinander bei.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ortsverwaltung Weigheim – Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen
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Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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