
Gemäß § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Dielheim wurde am 17.12.2025 die Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans zur Baulandumlegung „Neuwiesen-Krummenäcker“ bekannt gegeben. Hierauf wird verwiesen.
Rhein-Neckar-Kreis
Gemeinde Dielheim
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses über die Aufstellung
des Umlegungsplans zur Baulandumlegung „Neuwiesen-Krummenäcker“
Gemarkung Horrenberg
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I S.3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Neuwiesen-Krummenäcker“ in der Gemarkung Horrenberg nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 08.12.2025 aufgestellt worden ist. Dieser Beschluss umfasst folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Horrenberg: 9291 – 9383.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern, 1, 2-8, 10, 11, 11.1, 11.2, 11.3, 12, 13, 13.1, 13.2, 14, 14.1, 14.2, 15, 15.1, 15.2, 15.3, 16, 17, 17.1, 17.2, 18, 18.1, 18.2, 19, 19.1, 19.2, 20-25, 25.1
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Gemeinde Dielheim, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Rathaus Dielheim, Bauamt, Hauptstraße 37, 69234 Dielheim, während der Dienststunden nach telefonischer Voranmeldung (Tel.: 06222 781-23) von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Dielheim, 09.12.2025
Gez. Thomas Glasbrenner
Bürgermeister
Vorsitzender des Umlegungsausschusses