Aus den Rathäusern

Hinweis der Gemeinde

Wer Laub nicht wegkehrt, kann sich strafbar machen Mit dem Beginn des Herbstes ruft die Gemeinde Malsch alle Straßenanliegerinnen und -anlieger zur Einhaltung...
Mann kehrt Laub.
Sieht schön aus, kann aber zur Gefahr werden: Auf herbstlichem Laub kann man schnell ausrutschen.Foto: Jarnika/iStock/Thinkstock

Wer Laub nicht wegkehrt, kann sich strafbar machen

Mit dem Beginn des Herbstes ruft die Gemeinde Malsch alle Straßenanliegerinnen und -anlieger zur Einhaltung ihrer Räum- und Reinigungspflichten auf. Nasses Laub auf Gehwegen kann schnell zur Rutschgefahr werden und stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar.

Nach der geltenden Streupflichtsatzung der Gemeinde sind Eigentümer und Mieter verpflichtet, Gehwege sowie angrenzende Flächen regelmäßig von Laub, Schmutz und Unrat zu befreien. Auch bei Straßen ohne Gehweg müsse ein mindestens ein Meter breiter Fußweg entlang der Fahrbahn geräumt werden. Regenrinnen und Gullys sollten zudem freigehalten werden, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und dadurch einen Unfall verursacht, kann laut Gemeinde persönlich haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung greife nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliege.

Wo man das Laub entsorgen kann

Das gesammelte Laub kann in der Biotonne, auf dem eigenen Kompost oder an den Grünabfallplätzen der Gemeinde entsorgt werden. Wer der Natur etwas Gutes tun möchte, kann das Laub im Garten als Frostschutz für Pflanzen oder als Unterschlupf für Igel verwenden. Das Verbrennen von Laub oder dessen Entsorgung im Wald ist hingegen verboten. (pm/red)

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde MalschRedaktion NUSSBAUM
06.11.2025
Orte
Malsch
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto