zum 15.02.2025
Durch diese Erinnerung soll verhindert werden, dass für Sie unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Dieser öffentliche Aufruf gilt nicht für diejenigen Steuer- und Abgabenpflichtigen, die bereits an dem SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen.