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Hinweis der Stadtkasse Rauenberg!

An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: zum 15.02.2025 Grundsteuer Vorauszahlungsrate 2025 Gewerbesteuer Vorauszahlungsrate 2025 ...

An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert:

zum 15.02.2025

  • Grundsteuer Vorauszahlungsrate 2025
  • Gewerbesteuer Vorauszahlungsrate 2025
  • Hundesteuer 2025

Durch diese Erinnerung soll verhindert werden, dass für Sie unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.

Dieser öffentliche Aufruf gilt nicht für diejenigen Steuer- und Abgabenpflichtigen, die bereits an dem SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen.

Erscheinung
Rauenberger Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
von Stadt Rauenberg
12.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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