15.11.2025
wird erinnert:
Grundsteuer IV. Vorauszahlungsrate 2025
Gewerbesteuer IV. Vorauszahlungsrate 2025
Pacht fällig 11.11.2025
Durch diese Erinnerung soll verhindert werden, dass für Sie unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Dieser öffentliche Aufruf gilt nicht für diejenigen Steuer- und Abgabenpflichtigen, die bereits an dem Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen.