Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer
Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2026 die erste Grundsteuerrate, die erste Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Hundesteuer für das Jahr 2026 fällig wird.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie