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Hinweis der Stadtkasse Rauenberg!

Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2026 die erste Grundsteuerrate, die erste Gewerbesteuervorauszahlung...

Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2026 die erste Grundsteuerrate, die erste Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Hundesteuer für das Jahr 2026 fällig wird.

Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, deshalb erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Sie

  • zur Zahlung bei der Stadtkasse, Tel. 06222/61947 oder E-Mail: stadtkasse@rauenberg.de
  • zur Veranlagung beim Steueramt, Tel. 06222/61942 oder E-Mail: steueramt@rauenberg.de
Erscheinung
Rauenberger Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2026
von Stadt Rauenberg
10.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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