Spvgg Heinriet e. V.
74199 Untergruppenbach
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Sonstige

Hinweis für alle Mitglieder zum Beitragseinzug 2025

Im April 2025 wird die Spielvereinigung Heinriet wie gewohnt den fälligen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift einziehen bzw. die Barzahler anschreiben. ...

Im April 2025 wird die Spielvereinigung Heinriet wie gewohnt den fälligen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift einziehen bzw. die Barzahler anschreiben.

Wir bitten alle Mitglieder, uns rechtzeitig Änderungen der Bankverbindung und, sofern Sie Barzahler sind, Adressänderungen möglichst schriftlich mitzuteilen. Dadurch können Sie uns zusätzliche Arbeit und der Spvgg. einige Euro an Bankgebühren ersparen.

Die Änderungen bitte an folgende Kontakte senden:

Spvgg Heinriet, Oberheinrieter Straße 53, 74199 Unterheinriet
oder per Mail an: mitgliederverwaltung@spvgg-heinriet.de

Die Mitgliedsbeiträge der Spvgg Heinriet:

Kinderbeitrag (bis einschließlich 10 Jahre): 20,00 €
Jugendbeitrag (11 bis einschließlich 18 Jahre): 30,00 €
Erwachsene (ab 19 Jahre): 40,00 €
Familienbeitrag: 80,00 €
Nichterwerbstätige Schüler/Studenten (bis einschließlich 21 Jahre): 25,00 € (auf Antrag)
Bundesfreiwilligendienstleistende: 1 Jahr beitragsfrei (auf Antrag)

Weitere Infos zum Beitrag finden sie auf der Homepage der Spielvereinigung unter www.spvgg-heinriet.de.

Zusätzlich wird der Aktivenbeitrag für das vergangene Jahr 2024 eingezogen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind ebenfalls auf der Homepage zu finden.

Der Aktivenbeitrag der Spielvereinigung:

Kinder (bis einschließlich 10. Lebensjahr): 20 €

Kinder und Jugendliche (11. bis einschließlich 18. Lebensjahr): 40 €

Erwachsene (ab 19. Lebensjahr): 40 €

Für welche Mitglieder wird ein Aktivenbeitrag erhoben?

Für die Teilnahme am Sportbetrieb der Spielvereinigung Heinriet wird ein Aktiven-Beitrag erhoben:

  • dies gilt somit ab der ersten Teilnahme am Sportbetrieb im Kalenderjahr.
  • pro Mitglied wird nur ein Aktivenbeitrag erhoben, somit kann ein Mitglied am Sportbetrieb von mehreren Gruppen teilnehmen.

Trainer, Übungsleiter und Betreuer sind vom Aktiven-Beitrag ausgenommen, diese müssen jedoch Mitglied bei der Spielvereinigung sein. Wettkämpfe zählen auch zum Sportbetrieb. Beim Eltern-Kind-Sport wird nur für eine erwachsene Begleitperson pro Kind der Aktiven-Beitrag erhoben. In der Regel wird der Aktiven-Beitrag erhoben, für die erwachsene Begleitperson, die das Kind am häufigsten begleitet.

Wie erfolgt die Dokumentation des Aktivenbeitrags

Für jede Gruppe / Mannschaft wird eine Person benannt, welche die Teilnahme der Sportler*innen und der Übungsleiter*innen am Sportbetrieb dokumentiert, gemäß der Datenschutzvereinbarung der Spielvereinigung. Die Dokumentation der Anwesenheit kann schriftlich oder digital erfolgen. Die Dokumentation der Anwesenheit erfolgt für alle Altersklassen, auch für diese, welche für die Bezahlung des Aktivenbeitrags befreit sind. Nach Abschluss des Kalenderjahres erfolgt die Auswertung, welche Mitglieder aktiv sind. Die Aufbewahrung der Daten für den Aktiven-Beitrag erfolgt gemäß der Datenschutzvereinbarung der Spielvereinigung Heinriet e.V.

Wie werden die Einnahmen aus dem Aktivenbeitrag verwendet?

Die Aktiven-Beiträge werden vollständig für die Kosten und Ausgaben des Sportbetriebs der Spielvereinigung Heinriet verwendet.
Gemäß der Satzung der Spielvereinigung Heinriet §5.3 sind die Mitglieder verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, unabhängig davon, ob als aktives oder als passives Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag ist eine mitgliedschaftliche Pflicht zur Förderung des Satzungszwecks gemäß der Satzung der Spielvereinigung Heinriet.

Die Vereinsleitung

Erscheinung
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Untergruppenbach

Kategorien

Sonstige
Sport
von Spvgg Heinriet e. V.
17.04.2025
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