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Hinweis für Geflügelhalter – Impfpflicht gegen Newcastle Disease beachten

Nach fast 30 Jahren ohne größere Ereignisse gibt es seit einigen Wochen wieder Ausbrüche der sogenannten atypischen Geflügelpest, der Newcastle-Krankheit...

Nach fast 30 Jahren ohne größere Ereignisse gibt es seit einigen Wochen wieder Ausbrüche der sogenannten atypischen Geflügelpest, der Newcastle-Krankheit, in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Erkrankung des Geflügels mit häufig schweren Verlusten, insbesondere bei Hühnern und Puten.

Die Krankheit ist anzeigepflichtig und wird nach dem Tiergesundheitsgesetz veterinärbehördlich bekämpft. Bei einem Ausbruch werden betroffene Bestände gekeult und Sperrbezirke mit entsprechenden Einschränkungen eingerichtet.

In den vergangenen Wochen wurden mehrere Ausbrüche in Brandenburg und Bayern festgestellt. Besonders relevant für unsere Region ist ein aktueller Ausbruch in Bayerisch Schwaben und damit in unmittelbarer Nähe zur Grenze unseres Bundeslandes.

Aus diesem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass für alle Hühner-, Zwerghühner- und Putenbestände eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle Disease besteht – unabhängig von der Größe der Haltung. Alle Geflügelhalter werden gebeten, diese Impfpflicht unbedingt einzuhalten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.

Der Kleintierzuchtverein Rietheim-Weilheim organisiert regelmäßig Sammelimpfungen gegen die Newcastle Disease. Interessierte Geflügelhalter können sich hierzu gerne an den Verein wenden.

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
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Ausgabe 13/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Kategorien
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