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Hinweis zu den Umtauschfristen für Führerscheine

Hinweis zu den Umtauschfristen für Führerscheine Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine Ab dem Jahr 2026 laufen die Umtauschfristen für alte...
Hinweis

Hinweis zu den Umtauschfristen für Führerscheine

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab.

Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungsjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein spätestens umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 und bis 18.01.2013

19.01.2033

Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, derenGeburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein (unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins) erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine

Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine sind bereits wie folgt abgelaufen:

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein spätestens umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022 (NEU: 19.07.2022)

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Anträge für den Umtausch in einen neuen Scheckkartenführerschein können während unserer allgemeinen Öffnungszeiten im Meldeamt gestellt bzw. abgegeben werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:

  • Antrag (erhältlich im Meldeamt)
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Papierbild), nicht älter als 1 Jahr
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein

Für Rückfragen erreichen Sie das Meldeamt unter Tel. 07736/9233-29 oder per E-Mail: S.Andjelkovski@tengen.de

Weitere Informationen zum Umtausch oder allgemein zum Thema Führerschein sind direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Konstanz erhältlich:

Landratsamt Konstanz

Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt

Max-Stromeyer-Str. 47

78467 Konstanz

Tel.: +49 7531 800-1915

E-Mail: Fuehrerscheinstelle@LRAKN.de

www.lrakn.de/umtausch

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Tengen
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2026
von Stadt Tengen
15.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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