Aus den Rathäusern

Hinweis zu den Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubiläen

Seit dem 1. November 2015 gilt die Regelung, dass im Mitteilungsblatt nur noch die Geburtstage von Personen veröffentlicht werden, die 70, 75, 80, 85,...

Seit dem 1. November 2015 gilt die Regelung, dass im Mitteilungsblatt nur noch die Geburtstage von Personen veröffentlicht werden, die 70, 75, 80, 85, 90, 95 und 100 Jahre alt werden. Ab dem 100. Geburtstag werden alle weiteren Geburtstage ebenfalls veröffentlicht.

Die örtlichen Tageszeitungen werden weiterhin – wie bisher – über Alters- und Ehejubiläen informiert.

Wenn Sie eine Pressesperre beantragt haben, erscheinen Ihr Geburtstag und/oder Ihr Ehejubiläum weder im Mitteilungsblatt noch in den Tageszeitungen.

Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Geburtstag oder Ehejubiläum veröffentlicht wird, bitten wir Sie, sich bis spätestens 4 Wochen vor Ihrem Geburtstag oder Ehejubiläum während der üblichen Öffnungszeiten an unser Bürgerbüro der Gemeinde Walheim zu wenden. Sie erreichen uns unter Tel. 8041-22.

Bitte beachten Sie, dass die Pressesperre bis zu einem erneuten Widerruf bestehen bleibt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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