Bitte beachten Sie, dass sich das Gesicht, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der 6-jährigen Gültigkeit von Ausweispapieren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung durch das Dokument nicht mehr zweifelsfrei möglich ist und die Papiere dadurch vorzeitig ungültig werden.
In diesem Fall muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden, um Probleme bei Kontrollen, z.B. beim Grenzübertritt, zu vermeiden.
Ob das Kind auf dem Foto noch eindeutig zu identifizieren ist oder ob sich ein neues Dokument empfiehlt, ist Entscheidung der Eltern.
Um zu entscheiden, welche Reisedokumente erforderlich sind, beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und Voraussetzungen Ihres Reiselandes.
Weitere Hinweise unter „Urlaubszeit – Reisezeit“ in diesem Mitteilungsblatt.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an unser Bürgerbüro, Tel. 07162-9616-721.
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