Politik

Hinweis zu Müllabfuhren bei Sperrungen, Baustellen oder Veranstaltungen

Während Straßensperrungen oder Baustellen kann die Entsorgungsfirma oftmals Straßen und Grundstücke nicht wie gewohnt anfahren. Um einen reibungslosen...

Während Straßensperrungen oder Baustellen kann die Entsorgungsfirma oftmals Straßen und Grundstücke nicht wie gewohnt anfahren. Um einen reibungslosen Ablauf der Müllabfuhr zu gewährleisten, sind die Abfallbehälter außerhalb der Baustelle oder Sperrung so bereitzustellen, dass diese vom Entsorgungsunternehmen ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust geleert werden können. Die Straßen außerhalb der Baustellen oder Sperrungen, an denen Abfallbehälter zur Leerung bereitstehen, müssen über eine Durchfahrt oder Wendemöglichkeit verfügen.

Die Abfallbehälter müssen von den betroffenen Anwohnern am Vorabend oder am Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr bereitgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmende zu beeinträchtigen. Um Verwechslungen der Behälter zu vermeiden, ist es hilfreich, die Behälter zu kennzeichnen. Bitte beachten Sie auch, dass die Regelungen zu Baustellen und Sperrungen für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Stadtfeste gleichermaßen gelten.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gutach
Ausgabe 49/2025
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