Aus den Rathäusern

Hinweis zum Befüllen von Pools

Achtung … Poolbefüllung Das Gartenwasser darf nur zum Gießen verwendet werden, nicht um Pools oder Schwimmbecken aufzufüllen. Die Befüllung von...

Achtung … Poolbefüllung

Das Gartenwasser darf nur zum Gießen verwendet werden, nicht um Pools oder Schwimmbecken aufzufüllen.

Die Befüllung von beispielsweisen Pools muss über den Hauptwasserzähler erfolgen, da hier Schmutzwasser entsteht, es fallen somit Abwassergebühren an.

Trinkwasser ist Lebensmittel, achten Sie auf eine sorgsame Verwendung.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
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Erligheim
Kirchheim am Neckar
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