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Hinweis zum Fahrverbot für Kraftfahrzeuge zwischen Oberreichenbach und Oberkollbach an Sonn- und Feiertagen

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass auf der Verbindungsstraße zwischen Oberreichenbach und Oberkollbach (Oberreichenbacher Straße / Oberkollbacher...
Foto: Gemeinde

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass auf der Verbindungsstraße zwischen Oberreichenbach und Oberkollbach (Oberreichenbacher Straße / Oberkollbacher Straße) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge gemäß Verkehrszeichen 260 besteht. Dieses Verbot gilt für alle Kraftfahrzeuge – also sowohl für Krafträder als auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge wie Pkw und Lkw.

Diese Regelung dient dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Erholungssuchenden, die sich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auf andere Weise im betroffenen Bereich aufhalten.

Leider wird dieses Verbot regelmäßig missachtet – zuletzt vermehrt an den vergangenen Wochenenden. Das sorgt nicht nur für berechtigten Unmut in der Bevölkerung, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wir appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sich an die bestehende Regelung zu halten – aus Rücksicht auf andere und zur Wahrung der Erholungs- und Lebensqualität in unserer Gemeinde.

Sollten sich die Verstöße weiterhin häufen, werden gezielte Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorgenommen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

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Ausgabe 25/2025
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