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Recht & Justiz

Hinweis zum Führerscheinumtausch für Geburtsjahrgänge vor 1953

Gemäß der geltenden gesetzlichen Regelung gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, eine gesonderte Frist. Diese Personengruppe muss ihren...

Gemäß der geltenden gesetzlichen Regelung gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, eine gesonderte Frist. Diese Personengruppe muss ihren Führerschein – unabhängig davon, ob es sich um einen grauen, rosa oder bereits um einen Scheckkartenführerschein handelt – erst bis zum 19. Januar2033 umtauschen.

Erscheinung
Amtsblatt Epfendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Epfendorf
05.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Epfendorf
Kategorien
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