Im Vorfeld der Landtagswahlen 2026 erinnert die Gemeindeverwaltung Steinenbronn daran, dass Wahlplakate im Eigentum der jeweiligen Parteien oder Wählervereinigungen stehen. Ihre Beschädigung, etwa durch Beschmieren, Bekleben, Abreißen oder andere Einwirkungen, ist kein Kavaliersdelikt.
Wer dies vorsätzlich tut, erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) und muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen.
Wenn Sie Beschädigungen feststellen, können diese bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe.