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Aus den Rathäusern

Hinweis zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und in wenigen Tagen ist Silvester. Das Ordnungsamt möchte Ihnen auch dieses Jahr wieder wichtige Informationen rund...

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und in wenigen Tagen ist Silvester. Das Ordnungsamt möchte Ihnen auch dieses Jahr wieder wichtige Informationen rund um das Silvesterfeuerwerk geben:

Klassisches Silvesterfeuerwerk (zum Beispiel Raketen, Batterien, Knallkörper) darf im Einzelhandel in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember 2025 an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verwendet werden dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (ab vollendetem 12. Lebensjahr) und F2 (ab vollendetem 18. Lebensjahr). Bitte beachten Sie, dass ein ganzjähriges Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (unter anderem Fachwerkhäuser und die historischen Rathäuser in allen Filderstädter Stadtteilen) besteht.

Bitte beachten Sie beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen folgende Hinweise:

  • Feuerwerkskörper müssen mit der CE-Kennzeichnung sowie der vierstelligen Kennziffer der für die Zulassung verantwortlichen, benannten Stelle in der EU gekennzeichnet sein. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Kennziffer 0589.
  • Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte beziehungsweise beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten.
  • Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialien wie zum Beispiel Hecken oder Büschen sind zur Verhütung von Bränden unbedingt einzuhalten.
  • „Blindgänger“ dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.
  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper stellt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter dar.
  • Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
  • Bei Batterie-Feuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können. Verwenden Sie bitte die vom Hersteller vorgesehenen Stützvorrichtungen.
  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen können durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt werden; die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, zum Beispiel Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
  • Silvesterfeuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.
  • Abgebrannte Batterie-Feuerwerke und andere Feuerwerkskörper müssen vollständig abgekühlt sein, bevor diese über den normalen Hausmüll entsorgt werden können.

Die Stadt Filderstadt wünscht Ihnen einen guten Jahreswechsel! (kv)

Erscheinung
Amtsblatt Filderstadt
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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