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Hinweis zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerk nach Silvester

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach dem Jahreswechsel grundsätzlich verboten ist. Feuerwerk darf ausschließlich...

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach dem Jahreswechsel grundsätzlich verboten ist. Feuerwerk darf ausschließlich im gesetzlich erlaubten Zeitraum rund um den Jahreswechsel gezündet werden. Außerhalb dieses Zeitraums stellt das Abbrennen von Feuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

Das Verbot dient dem Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe: Sollten Sie feststellen, wer Feuerwerk nach Silvester abbrennt, melden Sie dies bitte der Gemeinde. Ihre Hinweise tragen dazu bei, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten und Gefahren zu vermeiden.

Erscheinung
Amtsblatt Winterlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
von Gemeinde Winterlingen
22.01.2026
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