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Hinweis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Beantragung von Briefwahlunterlagen

Für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können bei der Gemeinde Neuhausen Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesem Zusammenhang...

Für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können bei der Gemeinde Neuhausen Briefwahlunterlagen beantragt werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Stimmzettel zur Wahl aufgrund der gesetzlichen Terminvorgaben für die Bewerberaufstellungsverfahren voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 an die Gemeinden ausgeliefert werden, so dass erst hiernach der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen kann.
Zwischen der Zustellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag liegt somit nur ein Zeitraum von rund zwei Wochen. Insoweit empfehlen wir, den Antrag für die Briefwahl möglichst frühzeitig zu stellen, damit wir den Versand der Unterlagen vorab vorbereiten und nach Vorlage der Stimmzettel umgehend veranlassen können.
Die Erteilung von Briefwahlunterlagen kann persönlich im Rathaus Neuhausen, Zimmer 1, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen zu folgenden Sprechzeiten beantragt werden:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 18:30 Uhr.
Hierbei besteht – nach Vorliegen der Stimmzettel – auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus Neuhausen auszufüllen (Briefwahl vor Ort).
Alternativ ist die Beantragung aber auch schriftlich, per Fax oder per E-Mail möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die folgenden Kontaktdaten:
Gemeinde Neuhausen im Enzkreis, Meldeamt, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen
E-Mail: meldeamt@neuhausen-enzkreis.de Fax: 07234 9510-50
Sofern der Antrag schriftlich, per Fax oder per E-Mail gestellt wird, geben Sie bitte Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift an.
Die Briefwahlunterlagen können auch online über einen Link auf unserer Homepage (www.neuhausen-enzkreis.de) unter der Rubrik „Neuigkeiten“ beantragt werden. Dieser ist ab sofort freigeschaltet. Um den Online-Antrag komplett ausfüllen zu können, wird die Wahlbezirks- und Wählernummer aus Ihrer Wahlbenachrichtigung benötigt, die Ihnen voraussichtlich im Laufe dieser Woche zugeht.
Telefonische Anträge auf die Zusendung von Briefwahlunterlagen können wir aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht akzeptieren.
Die Briefwahlunterlagen werden postalisch zugestellt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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