Rasenurnengräber/Baumurnenfelder
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Beginn der Mähsaison möchten wir Sie an wichtige Regeln für die Rasenurnengräber und Baumurnengräber erinnern.
Es ist uns bewusst, dass viele Angehörige das Bedürfnis haben, die Grabstätte eines geliebten Menschen individuell und persönlich zu gestalten – sei es mit einer kleinen Lampe, Dekoration oder Erinnerungsstücken. Dieses Zeichen der Liebe und des Gedenkens ist absolut verständlich und zeigt die Verbundenheit zu der verstorbenen Person.
Wir bitten dabei aber um Beachtung, dass gemäß § 13 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schefflenz solche Gegenstände nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt sind.
Auf Rasenurnengräbern und Baumurnengräbern sind Dekorationsgegenstände grundsätzlich nicht gestattet, da sie die regelmäßigen Pflege- und Mäharbeiten durch den Bauhof erschweren und sogar eine Gefährdung darstellen können.
Ausnahmen sind lediglich im zeitlichen Umfeld der Bestattung sowie im Zeitraum von Allerheiligen bis zum Jahreswechsel möglich – in diesen Fällen kann die Gemeinde individuelle Regelungen zulassen.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass das Auslegen von kleinen Steinen um die Grabplatten eines Rasenurnengrabes ausdrücklich nicht gestattet ist.
Rasenurnenfelder wurden bewusst als pflegefreie und einheitliche Grabform ausgewählt. Zudem stellen lose Steine beim Mähen eine erhebliche Unfallgefahr dar.
Die Gemeinde ist gemäß Friedhofssatzung berechtigt, nicht zulässige Gegenstände zu entfernen. Selbstverständlich geschieht dies stets mit Respekt und Fingerspitzengefühl.
Wir danken Ihnen von Herzen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam können wir unseren Friedhof als würdevollen und gepflegten Ort des Gedenkens und der Ruhe bewahren.