Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2025 die Hebesätze zum 1.1.2026 neu festgesetzt. Daher erhalten alle Grundstückseigentümer für das Jahr 2026 einen neuen Grundsteuerbescheid. Dieser Bescheid gilt bis zum Eingang eines neuen Bescheides, das heißt, die darin angegebenen Raten sind auch in den Folgejahren zu entrichten, wenn Ihnen nicht vorher ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht.

