Aus den Rathäusern

Hinweis zur Grundsteuer

Hinweis zur Grundsteuer Wie Sie wissen, wurde die Neuregelung der Grundsteuer durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Das Land...

Hinweis zur Grundsteuer

Wie Sie wissen, wurde die Neuregelung der Grundsteuer durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich bei der Bewertung des Grundvermögens für ein modifiziertes Bodenwertmodell entschieden und dies im Landesgrundsteuergesetz geregelt. D. h., dass bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert berücksichtigt werden. Die Bebauung ist in diesem Modell nicht relevant.

An diese Regelungen haben sich alle am Verfahren Beteiligten, Finanzämter, Gutachterausschüsse und Kommunen zu halten.

In diesem dreistufigen Verfahren errechnet die Stadt Tamm die Grundsteuer, indem der Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert wird. Auf den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag hat die Kommune keinen Einfluss.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B in Tamm ab 01.01.2025 wurde „aufkommensneutral“ gewählt. D. h. das Gesamtaufkommen insgesamt bleibt in etwa gleich, die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigen ändert sich je nach Lage, Nutzung und Größe des Grundstücks. Die o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen.

Das Grundsteueraufkommen der Stadt Tamm lag im Jahr 2023 bei 2.561.366,71 EUR, im Jahr 2024 bei 2.580.322,90 EUR und liegt im Jahr 2025 mit den erlassenen Grundsteuerbescheiden bei 2.519.536,38 EUR (Stand: 02/2025). Sie sehen, dass die Stadt Tamm sich an das Versprechen der „Aufkommensneutralität“ gehalten hat. Ganz allgemein kann man sagen, dass Gewerbegrundstücke überwiegend deutlich entlastet werden, Parteien in Mehrfamilienhäuser je nach Lage und Größe der Grundstücke in etwa gleich hohe Steuerbelastungen haben und Einfamilienhäuser und unbebaute Bauplätze deutlich höhere Steuerlasten tragen müssen.

Wir verstehen Ihren Unmut. Wir verstehen auch, dass viele die neuen Berechnungsgrundlagen nicht fair finden. Dennoch können wir als Kommune keine Änderungen herbeiführen, das Steueraufkommen der Stadt kann nicht verringert werden. Lediglich bei der Festsetzung des Hebesatzes gibt es einen Spielraum für die Kommunen. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich der Gemeinderat für einen aufkommensneutralen Hebesatz entschieden.

Wenn Sie mit dem Bodenrichtwert Ihres Grundstücks nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Gutachterausschuss zu wenden (weitere Infos auf der Homepage).

Erscheinung
Tamm Aktuell – Amtsblatt der Stadt Tamm
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025

Orte

Tamm

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Tamm
28.02.2025
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