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Kommunalpolitik

Hinweis zur Grundstückspflege

Die Gemeinde möchte alle Grundstückseigentümer/-innen freundlich daran erinnern, dass Grundstücke im Gemeindegebiet regelmäßig zu pflegen und in...

Die Gemeinde möchte alle Grundstückseigentümer/-innen freundlich daran erinnern, dass Grundstücke im Gemeindegebiet regelmäßig zu pflegen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten sind. Dazu zählen insbesondere das Mähen von Grünflächen, das Zurückschneiden von Bewuchs sowie die Vermeidung von Verwilderung. Ein gepflegtes Erscheinungsbild trägt nicht nur wesentlich zur Attraktivität unseres Ortsbildes bei, sondern ist unerlässlich, um Beeinträchtigungen für Nachbargrundstücke und für die Allgemeinheit zu vermeiden.


Die Gemeinde wird künftig ein besonderes Augenmerk auf stark verwilderte Grundstücke legen und bei Bedarf auf die jeweiligen Eigentümer/-innen zugehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich gem. § 26 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz um eine Verpflichtung zur Bewirtschaftung und Pflege handelt.
Für Ihre Unterstützung und Ihr Mitwirken bedanken wir uns herzlich.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2026
von Gemeinde Altbach
14.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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