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Hinweis zur Müllabfuhr bei zugeparkten Straßen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Emmendingen weist darauf hin, dass regelmäßig zugeparkte Straßen und Wendehämmer den Müllsammelfahrzeugen...

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Emmendingen weist darauf hin, dass regelmäßig zugeparkte Straßen und Wendehämmer den Müllsammelfahrzeugen enorme Probleme bereiten. In schmalen Erschließungsstraßen kann durch parkende Autos die erforderliche Mindestbreite nicht eingehalten werden, und bei zugeparkten Wendehämmern wird die Straße zu einer nicht befahrbaren Sackgasse. Die Behälter der dortigen Anwohner können dann nicht geleert werden und erfordern oftmals vermeidbare zeit- und kostenintensive Nachleerungen. Sollten am Tag der Müllabfuhr Straßen, Wendehämmer und Straßeneinmündungsbereiche von Fahrzeugen zugeparkt sein, kann die Abfuhr nur erfolgen, wenn die Anwohner die Behälter an eine anfahrbare Straße stellen, an der eine Durchfahrt oder Wendemöglichkeit besteht.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Emmendingen bittet daher die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, in den Straßen so zu parken, dass Zu- und Durchfahrten immer möglich sind und Grundstücke zur Müllabfuhr erreicht werden können. Grundsätzlich sollte bei der Bereitstellung auch beachtet werden, dass die Abfallbehälter für die Müllwerker gut erreichbar sind und keine parkenden Fahrzeuge, Bäume oder andere Gegenstände Behälter verdecken oder die Leerung behindern.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gutach
Ausgabe 49/2025
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